Schotthoefer
Urteile - Archiv
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Dezember 2008

1. EuGH: Telefonnummer im Internet muss nicht angegeben werden

- Zu den Pflichtangaben auf einer Website gehört nach Auffassung des EuGH nicht die
Angabe einer Telefonnummer

2. BGH: Verkaufsförderungsmaßnahmen können zeitlich unbegrenzt sein

- Bei Verkaufsförderungsmaßnahmen muss nur auf tatsächlich bestehende zeitliche Beschränkungen hingewiesen werden, wenn es solche gibt

3. OÖGH fragt EuGH: Fremde Marke als „key word" zulässig?

- EuGH prüft, ob das Recht an einer eingetragenen Marke verletzt wird, wenn sie als „key word" verwendet wird

4. OLG Köln: Rückrufverpflichtung nach einstweiliger Verfügung?

- Wem etwas durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt wird, muss man aktiv werden, um weitere Verletzungen zu unterbinden.

4. OLG Celle: Faxzugang durch Sendebericht beweisbar

- „O.K."-Vermerk im Sendebericht eines Faxes bestätigt Absendung

5. OLG Celle: „Die Nr. 1"

- Werbeaussage „Die Nr. 1“ setzt nach Umfang und Dauer eine erhebliche wirtschaftliche Sonderstellung voraus

6. OLG Hamburg: Dringlichkeit

- Zwischen Kenntnis von einem Verstoß und der Einreichung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung darf nicht zuviel Zeit vergehen

7. OLG Hamburg: Bild aus Gutachten darf nicht digitalisiert werden

- Digitalisierung von Fotos aus dem Sachverständigengutachten durch Versicherung ist Urheberrechtsverletzung

8. LG Darmstadt: Abgemahnter muss Abmahnenden darauf hinweisen, dass er bereits eine Erklärung abgegeben hat, sonst trägt er Kosten

- Wer in ein und desselben Sache bereits einmal abgemahnt wurde, muss dies einem weiteren
Abmahner mitteilen

9. AG Hagen: Amtsgericht widerspricht BGH: Telefaxsendebericht ist Beweis

- Telefaxsendebestätigung beweist, dass eine Datentransferverbindung zwischen Sende- und Empfangsgerät hergestellt wurde und die übermittelten Daten beim Empfangsgerät angekommen sind

 


 

1. EuGH: Telefonnummer im Internet muss nicht angegeben werden

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Telemediengesetzes vom 26.2.2007 muss ein Unternehmen, das geschäftsmäßig und gegen Entgelt Leistungen im Internet anbietet, bestimmte Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" halten. Dazu gehören auch „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronische Post.“.

In einem Rechtsstreit zwischen einem Verbraucherschutzverein und einem Anbieter von Kfz Versicherung nur im Internet kam es deswegen zum Streit, weil der Anbieter nur die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail und nicht per Telefon bot. Eingehende E-Mailanfrage sollten zwischen 30 und 60 Minuten beantwortet werden.

Während das Landgericht der Klage stattgab, hob das Berufungsgericht das Urteil wieder auf. Der Bundesgerichtshof schließlich legte diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vor.

Der entschied, dass die Möglichkeit der schnellen und effizienten Kommunikation nicht nur in der Angabe einer Telefonnummer bestehe. Ein Benutzer könne sich auch mittels einer elektronischen Anfragemaske direkt an den Anbieter wenden könne.

OLG auf und 16.10.2008, Az. c - 298/0 9
Fundstelle: eigene

2. BGH: Verkaufsförderungsmaßnahmen können zeitlich unbegrenzt sein

Ein Warenhaus hatte unter dem Schlagwort „Räumungsfinale/Saisonschlussverkauf“ mit Preisnachlässen für Schmuck, Uhren sowie Kosmetik- und Toilettenartikel geworben.

Der „Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln" beanstandete diese Aussage, weil ihr genaue Angaben über die Dauer der angekündigten Verkaufsveranstaltung nicht zu entnehmen seien.

Der BGH entschied, dass das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot zwar verlange, dass der kalendermäßig bestimmte Zeitraum angegeben werden müsse, während dessen Vergünstigungen in Anspruch nehmen werden könnten. Das bedeute aber nur, das auf tatsächlich bestehende Bedingungen, also tatsächlich bestehende zeitliche Beschränkungen, hingewiesen werden müsse. Wenn es keine derartigen Beschränkungen gebe, müsse darauf auch nicht hingewiesen werden. Auch eine Irreführung sei in dieser Werbeaussage nicht zu erkennen.

BGH vom 11. September 2008, Az. I ZR 120/06
Fundstelle: Eigene

3. OÖGH fragt EuGH: Fremde Marke als „key word" zulässig?

Der Oberste Gerichtshof (OHG) Österreichs legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob das Recht an einer eingetragenen Marke verletzt wird, wenn die Marke (hier eine Wortmarke) durch einen Dritten als „key word" verwendet wird. Durch die Verknüpfung der Marke mit einer Werbeeinschaltung werde erreicht, dass mit der Werbung Internetnutzer angesprochen werden, die durch die Eingabe der Marke als Suchwort ihr Interesse an den unter der Marke vertriebenen Waren und Dienstleistungen bekundet haben. In diesem Fall werde die Marke weder als Handelsname noch zu einer Aussage über Produkte des Markeninhabers verwendet.

Der OHG erklärte, dass er darin eine markenmäßige Verwendung sehe, die markenrechtlich nicht zulässig sei.

OGH vom 20.5.2008, Az. 17 Ob 3/08b
Kommunikation&Recht 2008, S. 634

4. OLG Köln: Rückrufverpflichtung nach einstweiliger Verfügung?

Einem Möbelhersteller war durch einstweilige Verfügung der Verbot bestimmter Teile untersagt wurden. Dennoch hatte dieses Unternehmen vor dem Zugang dieser Endentscheidung bereits in den Handel gegebene Lieferungen nicht zurückgerufen. Das OLG Köln bestätigte nun die Verurteilung dieses Unternehmens zu einem Ordnungsgeld von 50.000 EUR.

Wem etwas durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt sei, dürfe nicht nur die verbotene Handlung nicht mehr vornehmen, er müsse auch aktiv werden, um eine drohende Verletzung abzuwenden. Im vorliegenden Fall hätte der Hersteller dafür Sorge tragen müssen, dass solche Exemplare, deren Vertrieb ihm verboten war, die bereits auf dem Weg zum Abnehmer sich befanden und am Abend noch nicht abgesetzt waren, dem Endverbraucher nicht mehr angeboten würden. Es hätte deswegen zumindest der Versuch gemacht werden müssen, den Abnehmern die Rechtslage deutlich vor Augen zu führen.

OLG Köln vom 12.3.2008 ; 6 W 21/08
GRUR - RR 2008,365

4. OLG Celle: Faxzugang durch Sendebericht beweisbar

Aus dem „O.K." Vermerk im Sendebericht eines Faxes kann auf den Zugang des Faxesempfänger geschlossen werden. Auch wenn eine mögliche Fehlerquote 10 bis 15% beträgt, ist die Wahrscheinlichkeit, das vollständige, für das Verständnis des Textes relevante Textzeilen fehlen, äußerst gering. Kommt ein Fax mit unvollständigem Inhalt an, kann der Empfänger nach treu und Glauben verpflichtet sein, den Sender darauf hinzuweisen.

Schließlich genügt es auch, wenn die gesendeten Signale im Empfangsgerät empfangen und gespeichert wurden, auf den Ausdruck des Faxes sowie die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an.

OLG Celle vom 19.6.2008 ; Az. 8 U 80/07
Computer und Recht 2008, S. 612

5. OLG Celle: "Die Nr. 1"

Ein Möbelhaus, das dem Hinweis „Die Nr. 1" wirbt, muss nach Umfang und Dauer eine erhebliche wirtschaftliche Sonderstellung vorweisen können. Die Aussage ist unzutreffend, wenn ca. 500 Meter außerhalb der in der Werbung erwähnten politischen Gemeinde ein Konkurrent existiert, bei dem allein die Verkaufsfläche doppelt so groß ist.

Die Bezeichnung „die Nr. 1" sei nur dann zutreffend, wenn das so werbenden Unternehmen seinen Mitbewerbern in allen Faktoren merklich überlegen sei, die der Verbraucher als wesentlich erachtet. Dazugehören der Umsatz, dass Warenangebot, die räumliche Ausdehnung des Geschäftes und des Betriebsgeländes, die betriebliche Organisation, die Zahl der Beschäftigten, die Verkehrslage sowie der Lagerbestand.

Ein größerer Konkurrent außerhalb der politischen Gemeinde, in der geworben wurde, dürfe bei der Überprüfung dieser Aussage nicht außer Betracht bleiben.

OLG Celle vom 16.5.2008 ; 13 U 210/07
WRP 2008, S. 1484

6. OLG Hamburg: Dringlichkeit

Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird nur gestellt, wenn es um eilige Probleme geht. Deswegen darf zwischen der Kenntnis von einem Verstoß und der Einreichung eines Antrages nicht allzu viel Zeit vergehen, der Antrag muss „dringlich" sein. Wann dies der Fall ist, entscheiden die jeweiligen Oberlandesgerichte. Während im Bezirke des OLG München eine relativ strenge Frist von vier Wochen gilt, sind andere nicht zur strengen und entscheiden von Fall zu Fall.

Das OLG Hamburg sah die Dringlichkeit in einem Verfahren nicht als gegeben an, in dem der Antragsteller die Verletzung einer Marke am 23.10.2006 erfuhr, an diesem Tag eine Abmahnung mit Frist zum 10.11. verfasste, nach Ablehnung der gewünschten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung am 6.12. der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung gestellt worden war.

Die Vermutung der Dringlichkeit sei widerlegt, wenn der Verletzte das als rechtswidrig beanstandete Verhalten in positive Kenntnis der maßgeblichen Umstände längere Zeit hingenommen habe, sodass aus seinem abwarten geschlossen werden könne, ihm sei die Angelegenheit nicht eilig.

OLG Hamburg vom 10.5.2008 ; Az. 3U 78/07
GRUR - RR 2008 S. 366

7. OLG Hamburg: Bild aus Gutachten darf nicht digitalisiert werden

Ein Kraftfahrzeugsachverständiger hatte im Auftrag eines Unfallbeteiligten den Schaden an einem Fahrzeug fotografiert und die Lichtbilder der Versicherung zur Verfügung gestellt. Diese digitalisierte diese Bilder und stellte sie in einem Internetportal für Unfallfahrzeuge ein, um so den Restwert auf dem Markt zu überprüfen.

Das OLG Hamburg entschied nun, dass die Digitalisierung der Fotos durch die Versicherung aus dem Sachverständigengutachten zu Unrecht erfolgt sei. Zwar habe der Sachverständige das Recht zur Nutzung an den Fotos an den Unfallbeteiligten übertragen, doch bedeute dies nur, dass das Fotos für den konkreten Zweck (Dokumentation im Gutachten und Vorlage an Versicherung) verwendet werden dürfe. Die Digitalisierung des Fotos sei daher eine Verletzung des Urheberrechtes des Fotografen.

OLG Hamburg vom 2.4.2008 ; 5 U 242/07
GRUR - RR 2008, S. 378

8. LG Darmstadt: Abgemahnter muss Abmahnenden darauf hinweisen, dass er bereits eine Erklärung abgegeben hat, sonst trägt er Kosten

Ein wegen eines Wettbewerbsverstoßes Abgemahnter hatte einem weiteren Abmahner nicht mitgeteilt, dass er wegen desselben Sache bereits abgemahnt worden sei und diesem Dritten gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben habe. Erst in dem Rechtsstreit des 1. Abmahners wegen der Kosten wies er auf diesen Umstand hin. Das Landgericht (LG) Darmstadt verurteilte ihn nun trotz Vorliegens einer strafbewehrten Unterlassungs-Verpflichtungserklärung zur Zahlung.

Wer in ein und desselben Sache bereits einmal abgemahnt wurde, muss dies einem weiteren Abmahner mitteilen, wenn er nicht riskieren will, dass er auch die Kosten der zweiten Abmahnung zahlen muss.

LG Darmstadt vom 8.1.2008 ; Az. 16 O 164/07
GRUR - RR 2008, S. 375

9. AG Hagen: Amtsgericht widerspricht BGH: Telefaxsendebericht ist Beweis

Eine fehlerfreie Telefaxsendebestätigung erbringt den Beweis, dass ein entsprechender Datentransferverbindung zwischen Sende- und Empfangsgerät hergestellt und die ermittelten Daten beim Empfangsgerät angekommen sind. Das Amtsgericht Hagen steht in Widerspruch zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1995.

AG Hagen vom 2.7.2008 ; Az. 16 C 68/08
Computer und Recht 2008, S. 634

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Dr. Peter Schotthöfer

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