Schotthoefer
Urteile - Archiv
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Juni 2008


1. OLG Düsseldorf: Redaktionelle Werbung muss a1. BGH: Kein Verstoß, wenn Preis in der Werbung niedriger angegeben wird als im Laden ausgezeichnet und an der Kasse nur niedrigerer berechnet wird

- Der Verbraucher wird durch die unrichtige Preisauszeichnung am Regal nicht in relevanter Weise irregeführt.

- Nach der Lebenserfahrung kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Teil der Kunden andere Waren erwerbe, nachdem er den höheren Preis am Regal festgestellt habe


2. BGH: Preisangaben im Internet

- Dem Verbraucher ist bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer - und Versandkosten anfallen.

- Der Verbraucher geht davon aus, dass die angegebene Preise die Umsatzsteuer enthalten.

- Es genügt, wenn Angaben schnell und leicht erkenn- sowie gut wahrnehmbar auf einer gesonderte Internetseite angegeben werden


3. OLG Oldenburg: Weihnachtsengel in der Apotheke zulässig

- Der Verkauf weihnachtlicher Dekorationsartikel durch eine Apotheke und die Einbeziehung in die Werbung ist nicht grundsätzlich verboten

- In diesem Fall hätten Werbung und Verkauf dieser Dekorationsartikel nicht vorwiegend der Gewinnerzielung gedient, sondern der Erzeugung einer vorweihnachtlichen Stimmung.


4. LG Köln: Vermittlung von Gesundheitsreisen durch Apotheke unzulässig

- Die Vermittlung von Gesundheitsreisen durch einen Apotheker hat keinen Bezug zur Arzneimittelversorgung

- Die angebotenen Rundreisen in Südafrika, Myanmar, Ägypten und Spanien/Portugal wiesen weder mittel- noch unmittelbar einen Gesundheitsbezug auf.

- Die Begleitung durch einen deutschen Arzt stelle keinen Gesundheitsbezug der Reise selbst dar.

5. HansOLG: Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn Anwalt Wettbewerbsverstoß feststellt und diesen seinem Mandanten meldet, der Auftrag zur Abmahnung erteilt

- Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein Wettbewerbsverstoß eines Konkurrenten vom Anwalt des Unternehmens recherchiert und dann dem Unternehmen mitgeteilt wurde.

- Dadurch wird das Wettbewerbsrecht benutzt, vermeidbare Kosten zu produzieren bzw. den Markt von unliebsamen Konkurrenten zu "bereinigen".

 

6. Thüringer OLG: Veröffentlichung eines Bildes im Internet erlaubt nicht dessen freie Benutzung

- Die Verkleinerung und Anzeige eines Bildes in der Form von thumbnails stellt als Umgestaltung eine Verletzung des Urheberrechtes dar

- In der Tatsache, dass das Bild ins Netz gestellt worden war, ist kein Einverständnis mit der weiteren Verwendung

- Das Argument, jeder, der Bilder ins Internet stelle, sei mit der weiteren Verwertung einverstanden, weil er diese technisch ohne weiteres verhindern könne, ist unzutreffend.

- Das Fehlen technischer Sperren kann nicht als Freigabe für jede beliebige Form gewerblicher Nutzung verstanden werden.


7. OLG Köln: Ankündigung "Bis zu € 8000.- Einführungsrabatt" nicht zu beanstanden

- Dem Gesetz (§ 4 Nr. 4, § 5 UWG) lässt sich nicht entnehmen, dass in einer Rabattwerbung die genaue Höhe des Preisnachlasses genannt werden muß

- Die Vorschrift verbietet es nicht, Warengruppen mit der Angabe "bis zu X % reduziert" zu bewerben.


8. Bundeskabinett beschließt Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/29/GG

 


 


1. BGH: Kein Verstoß, wenn Preis in der Werbung niedriger angegeben wird als im
Laden ausgezeichnet, wenn an der Kasse nur niedrigerer berechnet wird

Ein Elektroeinzelhandelsmarkt bewarb einen DVD Player in einer Zeitungsanzeige zu einem Verkaufspreis von 179 EUR. Am Verkaufregal jedoch war das Gerät mit 199 EUR ausgezeichnet, an der Kasse wurden 179 EUR berechnet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in diesem Vorgehen keinen Wettbewerbsverstoß. Interessant ist die Begründung: manche Verbraucher würden sich vom Verkauf nicht abhalten lassen, weil sie die Preisauszeichnung am Regal für unzutreffend halten und ihnen tatsächlich nur der niedrigere Preis in Rechnung gestellt wurde. Einem Verbraucher sei klar, dass die Preisauszeichnung einzelner Waren noch nicht an eine am selben Tag erschienene Werbung angepasst sein, ein anderer rechne mit dem höheren Preis und sei an der Kasse dann über den niedrigeren positiv überrascht. Manche Verbraucher würden den Widerspruch entdecken und sich um Aufklärung bemühen. Wenn er dann nur den niedrigeren Preis zu bezahlen habe, sei er ebenfalls positiv überrascht.

Alle diese Verbrauchergruppen würden durch die unrichtige Preisauszeichnung am Regal nicht in relevanter Weise irregeführt. Nach der Lebenserfahrung könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Teil der durch die Preiswerbung angelockten Kunden bei dem werbenden Unternehmen andere Waren erwerbe, nachdem er den höheren Preis am Regal festgestellt habe.

BGH vom 4.10.2007; Az. I ZR 182/05
NJW 2008, S. 1388

 

2. BGH: Preisangaben im Internet

Ein Internetversandhändler bewarb auf seiner Website Geräte der Unterhaltungselektronik, wobei neben den Produktabbildungen der Preis angegeben war. Dass darin Umsatzsteuer enthalten war und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfielen, erfuhr man erst durch einen Blick in die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bzw. in die Rubrik "Service". Nach Auswahl eines Produktes wurden dann beim Bestellvorgang diese Kosten und der Gesamtpreis im Einzelnen ausgewiesen.

Der Bundesgerichtshof sah darin keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Dem Verbraucher sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefe- und Versandkosten anfielen. Der Verbraucher gehe auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebene Preis die Umsatzsteuer enthalten. Das genüge, wenn die vom Gesetz geforderten Angaben schnell und leicht erkennbar sowie gut wahrnehmbar auf einer gesonderte Internetseite angegeben werden, die noch vor der Einleitung des Bestellvorganges notwendigerweise aufgerufen werden muss.

BGH vom 4.10.2007 ; Az. I ZR 143/04
NJW 2008, S. 10… 84

 

3. OLG Oldenburg: Weihnachtsengel in der Apotheke zulässig

Eine Apotheke in Oldenburg verkaufte in der Vorweihnachtszeit Filzengel, Keramiknikoläuse, Drahtweihnachtsbäume, Windlichter etc.. Diese Produkte bewarb sie neben apothekenüblichen Waren auch in einem Prospekt.

Das OLG Oldenburg hatte nichts daran zu beanstanden. Der Verkauf dieser weihnachtlichen Dekorationsartikel und die Einbeziehung in die Werbung seien nicht den verbotenen, sondern den erlaubten Nebengeschäften einer Apotheke zuzuordnen. Dem Vertrieb dieser Artikel komme nach Einschätzung des Senates keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung mit einem relevanten wettbewerbs-rechtlichen Gewicht zu. Auch sei das Angebot auf die Vorweihnachtszeit beschränkt. Werbung und Verkauf dieser Dekorationsartikel hätten auch nicht vorwiegend der Gewinnerzielung gedient, sondern der Erzeugung einer vorweihnachtlichen Stimmung.

OLG Oldenburg vom 22.11.2007 ; Az. 1 U 49/07
WRP 2008, S. 835

 

4. LG Köln: Vermittlung von Gesundheitsreisen durch Apotheke unzulässig

Die Vermittlung von Gesundheitsreisen durch einen Apotheker hat nach Auffassung des Landgerichts Köln keinen Bezug zur Arzneimittelversorgung und stellt kein zulässiges Nebengeschäft des Apothekers dar. Mangels gesundheitsförderlicher Inhalte dieser Reisen könnten diese auch nicht als "Gesundheitsreisen" bezeichnet werden.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatten sich Apotheker zu einem Marketing Verein zusammengeschlossen, dessen Mitglieder in ihren Apotheken für sogenannte Gesundheitsreisen zum Selbstkostenpreis warben. Nach Auffassung der Kölner Richter sei die Verteilung der Kataloge für die Gesundheitsreisen nicht von den den Apotheken zugewiesenen Aufgaben gedeckt. Zwar könnten Apotheken auch Gegenstände oder Informationsträger abgeben, die der menschlichen Gesundheit dienten oder diese förderten. Die angebotenen Reisen wiesen aber weder un- noch mittelbar einen Gesundheitsbezug auf. Das gelte insbesondere für im Katalog beschriebene Rundreisen in Südafrika, Myanmar, Ägypten und Spanien/Portugal. Die Begleitung durch einen deutschen Arztes stelle keinen Gesundheitsbezug der Reise selbst dar.

LG Köln vom 10.4.2008 ; Az. 31 O 825/07
WRP 2008, S. 838

 

5. HansOLG: Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn Anwalt Wettbewerbsverstoß feststellt und diesen seinem Mandanten meldet, der Auftrag zur Abmahnung erteilt

Es ist rechtsmissbräuchlich und kann deswegen auch nicht als Wettbewerbsverstoß verfolgt werden, wenn ein abmahnendes Unternehmen den Wettbewerbsverstoß eines Konkurrenten nicht selbst festgestellt hat, dieser vielmehr vom Anwalt des Unternehmens recherchiert und dann diesem mitgeteilt worden war. Dadurch werde das Wettbewerbsrecht in sachwidriger Weise benutzt, vermeidbare Kosten zu produzieren bzw. den Markt von unliebsamen Konkurrenten zu "bereinigen".

HansOLG Hamburg vom 30.5.2007 ; Az. 5 U 184/06
WRP 2008, S. 833

 

6. Thüringer OLG: Veröffentlichung eines Bildes im Internet erlaubt nicht dessen freie Benutzung

Eine bildende Künstlerin veröffentlichte auf ihrer Website verschiedene Bilder. In einer Bildersuchmaschinen wurden diese dann als so genannte Thumbnails in einer Trefferliste wiedergegeben.

Das OLG Thüringen sah darin eine Verletzung des Urheberrechtes. Die Verkleinerung und Anzeige eines Bildes in der Form von thumbnails stelle als Umgestaltung eine Verletzung des Urheberrechtes dar. In der Tatsache, dass die Künstlerin ihr Bilder ins Netz stellte, kann ihr Einverständnis mit der weiteren Verwendung nicht abgeleitet werden. Wer seine Bilder frei ins Internet stelle, wolle lediglich erreichen, dass sie von anderen Internetnutzern angesehen werden können. Ein darüberhinausgehender Wille ist damit nicht verbunden. Er lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass Suchmaschinen Bilder auffinden und in verkleinert der Form anzeigen. Das Argument, jeder, der Bilder ins Internet stelle, sei mit der weiteren Verwertung einverstanden, weil er diese technisch ohne weiteres verhindern könne, sei unzutreffend. Das Fehlen technischer Sperren könne nicht als Freigabe für jede beliebige Form gewerblicher Nutzung verstanden werden.

OLG Thüringen vom 27.2.2008 ; Az. 2 U 319/07
Kommunikation&Recht 2008, S. 301

 

7. OLG Köln: Ankündigung "Bis zu € 8000.- Einführungsrabatt" nicht zu beanstanden

Wirbt ein Kfz-Hersteller gegenüber Fachhändlern für vier abgebildete Fahrzeuge mit der Ankündigung "Bis zu 8000 EUR Einführungsrabatt" sowie "ab Euro 15.800. zzgl. MwSt.", so kann dies nicht als irreführende Werbung untersagt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln war der Auffassung, dass die von der Werbung angesprochenen Gewerbetreibenden nicht auf die Idee kommen würden, dass der höchste Rabatt von 8000 EUR gerade bei dem preiswertesten Modell gewährt werde. Auch lasse sich dem Gesetz (§ 4 Nr. 4, § 5 UWG) nicht entnehmen, dass in einer Rabattwerbung jeweils die genaue Höhe des Preisnachlasses für alle Einzelstücke genannt werden müssten. Die Vorschrift verbiete es vielmehr nicht, Warengruppen mit der Angabe "bis zu X % reduziert" zu bewerben.

OLG Köln vom 12.10.2007 ; Az. 6 U 80/07
WRP 2008, S. 833

 

8. Bundesregierung beschließt Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht.

Am 21.5.2008 hat das Bundeskabinett die Erweiterung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Mit der Erweiterung wurde die Richtlinien der Europäischen Union 2005/29/EG in nationales deutsches Recht umgesetzt. Im Anhang zum UWG werden nun 30 irreführende und agressive Geschäftsmethoden aufgeführt, die unter allen Umständen und in allen EU-Staaten verboten sind. Dazu gehören unter anderem die Übersendung von rechnungsähnlichen Zahlungsaufforderungen, die Zurückhaltung von für die Entscheidung des Verbrauchers wichtigen Informationen sowie unwahre Angaben über Widerrufs- oder Rücktrittsrechte
(s.a. http://www.bmj.de ).

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Dr. Peter Schotthöfer

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