Schotthoefer
Urteile - Archiv
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Mai 2014

1. BVerwG: Pokerturnier mit Teilnehmergebühr kein unerlaubtes Glücksspiel: Gilt das auch für Gewinnspiele zu Marketingzwecken?

 

2. OLG Köln: Tourismusabgabe gehört zum Endpreis

 

3. OLG Hamm: MFM - Empfehlung bei privaten Fotos nicht anwendbar

 

4. LG München I: Postfach im Impressum eines Immobilienmaklers genügt nicht

 

5. LG Berlin: Auch in Kleinanzeigen für Immobilien muss auf Provisionspflicht hingewiesen werden

 

6. LG Essen: Internetauftritt muss von Unterlassungsschuldner kontrolliert werden

 


 

1. BVerwG: Pokerturnier mit Teilnehmergebühr kein unerlaubtes Glücksspiel: Gilt das auch für Gewinnspiele zu Marketingzwecken?

Bei Gewinnspielen zu Marketingzwecken besteht die Gefahr, dass die Aktion von Behörden als wettbewerbswidriges und strafbares Glücksspiel angesehen wird, wenn ein Eintrittsgeld verlangt wird.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass ein Pokerturnier mit Teilnahmegebühr dann nicht als unerlaubtes Glücksspiel angesehen werden kann, wenn mit der Gebühr ausschließlich oder ganz überwiegend die Veranstaltungskosten gedeckt und keine weiteren Zahlungen verlangt werden.

Bei Gewinnspielen zu Marketingzwecken besteht ebenfalls die Gefahr, dass sie als Glücksspiele angesehen werden können, wenn die Behörde der Auffassung ist, ein offenes oder verdecktes Entgelt (zum Beispiel als Teil des Kaufpreises) werde als Gebühr für die Teilnahme verlangt und damit würden auch die Gewinne finanziert.

BVerwG vom 22 1. 2014; Az. C 26/12
K & R 2014, S. 365

2. OLG Köln: Tourismusabgabe gehört zum Endpreis

Die so genannte Tourismusabgabe, oft auch "Bettensteuer" genannt, muss in der Werbung für eine Hotelübernachtung angegeben werden und im Endpreis enthalten sein. Dies entschied das OLG Köln für die Werbung für Hotelbuchungen auf einer Internetseite (Hotelbuchungsportal).

Die Zahlung dieser Abgabe liege nicht im Belieben des Gastes. Er müsse sie zahlen und habe auch keine andere Wahl. Deswegen müsse, wenn mit einer Preisangabe für ein Hotel auf einem Hotelbuchungsportal geworben wird, diese alle Preisbestandteile und damit auch die Abgabe enthalten und den Endpreis angeben.

OLG Köln vom 14.3.2014; Az. 6 U 172/13
K & R 2014, S. 442

3. OLG Hamm: MFM Empfehlungen nur bei einfachen Lichtbildern anwendbar

Wenn es darum geht, zu ermitteln, welche Beträge als Schadenersatz z. B. für eine ohne Genehmigung des Urhebers verwandte Fotografie zu bezahlen sind, werden häufig die so genannten MFM-Empfehlungen zurate gezogen (MFM = Mittel-standsgemeinschaft Foto Marketing). Nach Auffassung des OLG Hamm finden jedoch keine Anwendung, wenn es um die Bewertung einfacher Lichtbilder, insbesondere privater Personen geht. Diese Empfehlungen gelten regelmäßig dann nicht, wenn es sich nicht um professionell hergestellte Lichtbilder von Berufsfotografen mit hoher Qualität handelt, sondern um Lichtbilder einfacher Qualität, die von Amateuren erstellt wurden.

In Betracht kommt aber in diesen Fällen eine Schätzung auf der Basis der MFM-Empfehlungen, wobei ein Abschlag von 60 Prozent von den in den Empfehlungen genannten Zahlen zu machen ist.

OLG Hamm vom 13.2.2014; Az. 22 U 98/13
GRUR - RR 2014, S. 243

4. LG München I: Postfach im Impressum eines Immobilienmaklers genügt nicht

Innerhalb eines Internetportals warb ein Makler für mehrere von ihm im Auftrag angebotene Immobilien. Als Adresse hatte er ein Postfach und die Postleitzahl seiner Stadt angegeben, aber keine Straßenadresse genannt. Erst wenn man sich auf die Hauptseite des Maklers, also seinen eigenen Internetauftritt klickte, konnte man im dortigen Impressum den Ort und die Straße erfahren. Das ist nach Auffassung des LG München I unzulässig. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG verlange die Angabe der Straßenanschrift des jeweiligen Unternehmenssitzes. Dass man diese Information durch Weiterklicken auf die eigene Website des Maklers finden könne, ändere daran nichts.

Die Richter waren auch der Meinung, dass das Fehlen dieser Angaben die Interessen der Marktteilnehmer spürbar beeinträchtige. Allein die Angabe einer Postfachadresse stelle eine ladungsfähige Anschrift dar, unter der eventuelle Ansprüche geltend gemacht werden könnten.

LG München 1 vom 19.11.2013; Az. 33 O 9802/13
WRP 2014, S. 751

5. LG Berlin: Auch in Kleinanzeigen für Immobilien muss auf Provisionspflicht hingewiesen werden

Eine Maklerin hatte in der "Berliner Morgenpost" für 2 Objekte mit so genannten Kleinanzeigen geworben. Darin fanden sich die wesentlichen Informationen zu den Immobilien, nicht jedoch ein Hinweis auf die Provisionspflicht. Wenn ein Interessent erst später erfahre, dass er eine Provision zu bezahlen habe, werde er getäuscht. Auch wenn es sich um hochwertige Immobilien handele, bei denen für einen Käufer die Provision möglicherweise keine Rolle spiele, ändere dies daran nichts. Auch reiche der Begriff "Immo-Börse" als Hinweis auf die Provisionspflicht nicht aus.

LG Berlin vom 17.12.2013; Az. 16 O 512/13
WRP 2014, S. 754

 

6. LG Essen: Internetauftritt muss von Unterlassungsschuldner kontrolliert werden

Ist ein Schuldner aufgrund eines gerichtlichen Unterlassungstitels wegen konkreter unzulässiger Werbeaussagen verpflichtet, bestimmte Äußerungen, auch auf seiner Website nicht zu wiederholen, muss er den mit der Gestaltung seiner Website beauftragten Unternehmer schriftlich informieren, dass die Werbung so nicht mehr erscheinen dürfe.

LG Essen vom 19.2.2014; Az. 41 O 77/12
WRP 2014, S. 759

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