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November 2011

1. BGH: Bezeichnung als „Ford – Vertragspartner“ setzt Vertrag voraus

 

2. KG Berlin: Muss mit der Entwicklung eines Logos beauftragte Werbeagentur dieses auch markenrechtlich überprüfen (lassen)?

- Werbeagentur kann zu einer markenrechtlichen Prüfung verpflichtet sein, wenn sie den Auftrag erhalten hat, ein Logo zu entwickeln.

-  Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass eine Werbeagentur nur rechtmäßige Werbemaßnahmen vorschlägt

- Wird die Agentur entsprechend vergütet, ist davon ausgehen, dass die Agentur auch die rechtliche Unbedenklichkeit prüft

- Bei einem Honorar von 700 € für die Entwicklung eines Logos könne davon nicht ausgegangen werden.

 

3. OLG Köln: Kein Gewinnspiel, auch nicht für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

 

4. OLG Köln: Bereits Bitte um ein Gespräch kann unerlaubte Rechtsberatung seien

- Bereits in der Bitte um Vereinbarung eines Besprechungstermins und der Ankündigung einschneidender gerichtlicher Schritte kann eine unerlaubte Rechtsberatung liegen.  

 

5. LG Baden-Baden: Zahnarzt darf sich nicht „Professor“ der rumänischen Universität Pitesti bezeichnen

 

6. LG Düsseldorf: iPad von Nachahmung durch Geschmacksmuster geschützt

 

7. Telefonwerbung - und kein Ende

 


 

1. BGH: Bezeichnung als „Ford–Vertragspartner“ setzt Vertrag voraus

Der Autohändler L. stellte in einem Einkaufszentrum einen Ford Fiesta aus, den er von einem Vertragshändler erworben hatte. An dem Kfz waren verschiedene Informationen angebracht (z.B. Neuwagen, Preis und Finanzierungsmöglichkeit, technische Details). Auf der Frontscheibe dieses Fahrzeuges war zu lesen: „Autohaus L. – Ihr Ford Vertragspartner“. Das Autohaus L. war jedoch nicht Vertragspartner, sondern nur Servicepartner des Autoherstellers.

Der BGH wies den Rechtsstreit zwar zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurück, erklärte jedoch, dass die Bezeichnung als Vertragshändler eines Automobilherstellers irreführend sei, weil ein in ein Vertriebsnetz eines Herstellers eingebundener Händler über besonders geschultes Fachpersonal verfügen und eine besondere Qualität der Beratung bieten müsse. Außerdem erwarteten die Verbraucher besondere Leistungen beim Service in der Werkstatt. Auch würden Verbraucher sich von einem Vertragshändler eine besondere Nähe zum Hersteller und damit bessere tatsächliche und rechtliche Möglichkeiten bei der Regelung von Garantie- und Kulanzfällen versprechen als bei einem Betrieb, der mit dem Hersteller lediglich als Servicepartner verbunden ist.

BGH vom 17.3.2011; Az. I ZR 170/08
WRP 2011, S. 1444

 

2. KG Berlin: Muss eine mit der Entwicklung eines Logos beauftragte Werbeagentur dieses auch markenrechtlich überprüfen (lassen)?

Nach Auffassung des Kammergerichtes (KG) Berlin kann eine Werbeagentur auch zu einer markenrechtlichen Prüfung verpflichtet sein, wenn sie den Auftrag erhalten hat, ein Logo zu entwickeln. Grundsätzlich könne davon ausgegangen werden, dass eine Werbeagentur nur rechtmäßige Werbemaßnahmen vorschlägt bzw. umsetzt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Allerdings komme es auf den konkreten Einzelfall an. Handelt es sich um eine groß angelegte Werbekampagne, kann eine Werbeagentur auch ohne gesonderte Vereinbarung zu einer umfassenden rechtlichen Prüfung verpflichtet sein. Wird die Agentur entsprechend vergütet, kann der Auftraggeber davon ausgehen, dass die Agentur umfassend für ihn tätig wird (nicht nur kreativ) und deswegen auch die rechtliche Unbedenklichkeit des zu entwickelnden Logo geprüft wird. Bei einem Honorar von 700 € für die Entwicklung eines Logos könne davon aber nicht ausgegangen werden.

KG Berlin vom 24. 2.2011, Az. 19 U 109/10    
MIR (= Medien Internet und Recht) 2011. Dok. 078
 

3. OLG Köln: Kein Gewinnspiel, auch nicht für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel gegen Sodbrennen warb ein Hersteller in einer Zeitschrift für pharmazeutisch-technische Assistentinnen mittels einer ganzseitigen Anzeige für ein Gewinnspiel. Das OLG Köln hielt dies für unzulässig. Nach § 11 Z. 13 HWG dürfe für Arzneimittel nicht mit Gewinnspielen geworben werden, bei denen der Gewinn vom Zufall abhängt. Nach § 7 HWG dürfe auch nicht mit Werbegaben geworben werden.

Die im vorliegenden Fall ausgelobten Preise seien als Werbegaben zu betrachten, denen kein gleichwertige Gegenleistung durch die Teilnehmer an diesem Gewinnspielen gegenüberstünden. Der Teilnehmer müsse lediglich eine halbe Spalte umfassenden Werbetext lesen und diesem entsprechende Werbeaussagen entnehmen. Dieser Aufwand werde durch die ausgelobten Preise überkompensiert.

Das Gewinnspiel habe nur dem Zweck gedient, die Leserinnen zu veranlassen, die Werbebotschaft des Unternehmens zur Kenntnis zu nehmen. Auf eine konkrete Gefahr durch diese Werbemaßnahme komme es nicht an. Die ausgelobten Preise lägen deutlich über der  Schwelle der Geringwertigkeit. Es bestehe die Gefahr, dass die durch das Gewinnspiel beeinflussten physikalisch technischen Assistentinnen das beworbenen Mittel einem Kunden empfehlen würden, obwohl im Einzelfall die Konsultation eines Arztes angezeigt wäre. Dies gelte auch, wenn es sich - wie hier - nicht um ein verschreibungspflichtiges Medikament handele.

OLG Köln vom 10.12.2010, Az. 6 U 85/10
GRUR – RR 2011,

 

4. OLG Köln: Bereits Bitte um ein Gespräch kann unerlaubte Rechtsberatung seien

Eine Immobilienfirma hatte sich schriftlich an die Nutzerin eines Einfamilienhauses mit der Bitte um ein Gespräch gewandt, bei dem eine angeblich ausstehende Forderung, die Möglichkeit der Verwaltung eines vermieteten Mehrfamilienhauses sowie die Auflösung einer Gemeinschaft erörtert werden sollte und "einschneidende" gerichtliche Schritte angekündigt.

Das OLG Köln sah bereits in der Bitte um Vereinbarung eines Besprechungstermins und der Ankündigung einschneidender gerichtlicher Schritte eine unerlaubte Rechtsberatung. Rechtsberatung ist den für diesen Beruf zugelassenen Personen, also den Rechtsanwälten vorbehalten.  

OLG Köln vom 18.7.2011; Az. 6 W 146/11
BRAK – Mitteilungen 2011, S. 252 

 

 

5. LG Baden-Baden: Zahnarzt darf sich nicht „Professor“ der rumänischen Universität Pitesti bezeichnen

Ein Zahnarzt bezeichnete sich in einer Werbeanzeige und auf seiner Website als „Prof. Dr. med.“. Das LG Baden–Baden sah darin eine unzulässige, weil irreführende Titelführung. Dabei komme es nicht darauf an, ob dem Zahnarzt der Titel nach rumänischem Recht zu Recht verliehen worden war oder die Universität überhaupt zur Vergabe berichtigt war.

Als Nachweis seines Titels habe der Zahnarzt im Rechtsstreit ein reines „Schmuckdiplom“ vorgelegt, also kein offizielles Diplom. Die Verwendung eines Professorentitels in der Werbung eines Arztes sei aber irreführend, wenn es sich um eine außerordentliche Professur an einer ausländischen Universität handele und es an den typischen Merkmalen für das Professorenamt fehle. Mögliche Patienten würden einem Professorentitel ein besonderes Vertrauen entgegenbringen. Voraussetzung seien besondere Qualitätsmerkmale wie eine durch eine Habilitation nachgewiesene wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, eine auf die Dauer eingerichtete Eingliederung in die den Titel verleihende Universität und eine nennenswerte Lehrtätigkeit. All dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der als „Antrittsvorlesung“ an der Universität Pitesti bezeichnete Vortrag zu dem Thema „Vorbereitung von Operationsräumen“ entspreche nicht diesen Anforderungen.

LG Baden-Baden, Urteil vom 3.11.2010, Az. 4 O 51/10
WRP 2011 S. 1498 

 

6. LG Düsseldorf: iPad von Nachahmung durch Geschmacksmuster geschützt

Nach Auffassung der Richter des LG Düsseldorf wird das Geschmacksmuster am iPad–Tablet–PC durch ein Produkt von Samsung verletzt. Aus den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters lasse sich eine ansprechende, moderne Formgestaltung erkennen, die das ästhetische Empfinden eines Betrachters anspreche. Es sei durch schlichte Linienführung und klare Technizität gekennzeichnet. Das Geschmacksmuster weiche in jedem Merkmal von vorhandenen, bekannten Mustern ab. Das Geschmacksmuster und damit der iPad rufe einen anderen Gesamteindruck als andere, bekannte Muster hervor und sei deswegen durch das Geschmacksmuster vor Nachahmung geschützt. Aus diesem Grunde verbot das LG Düsseldorf den Vertrieb der Nachahmung in der Bundesrepublik Deutschland.

LG Düsseldorf vom 12.5.2011; Az.14 c O 64/11
GRUR - RR 2011, S. 358

 

7. Telefonwerbung - und kein Ende

Bundesrat verpflichtet Rechtsanwälte

Nach einem derzeit vom Bundesrat behandelten Gesetzesentwurf soll ein Rechtsanwalt, der eine Forderung aus einem Fernabsatzvertrag (also zum Beispiel aus einem aufgrund eines unzulässigen Telefonanrufes zu Stande gekommenen Vertrages) geltend macht, verpflichtet werden, dem Verbraucher umfangreiche Informationen mitteilen. Der Anwalt soll also nicht seinem Mandanten - dessen Forderung er geltend macht - diese Informationen geben, sondern dem Gegner seines Mandanten.

BRAK – Magazin 10/2011, S. 3

Bundestag beschließt Gesetz zur

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, nach dem Unternehmen für die Wartezeit vor Beginn eines Gesprächs keine Gebühren mehr verlangen dürfen. Das soll sowohl für Anrufe aus dem Festnetz als auch mit dem Handy gelten. Anrufer müssen über anfallende Gebühren sowie die Wartezeit informiert werden. Bei Verstößen muß der Kunde nichts bezahlen, dem Unternehmen droht ein Bußgeld. Der Bundesrat muß dem Gesetz noch zustimmen.

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Dr. Peter Schotthöfer & Florian Steiner

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