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Euro oder DM

Ein Autohaus warb im Januar 1999 für ein Neufahrzeug mit der Angabe des Preises nur in Euro ("ab Euro 9000.86"). Das Landgericht (LG) Frankfurt verbot die Verwendung nur des Eurosymbols bei der Angabe des Preises als einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Seit dem 01.01.1999 sei eine Preisangabe auch in Euro möglich, allerdings gelte die DM als Zahlungsmittel im Bargeldverkehr noch bis zum 31.12.2001.

Mit der alleinigen Preisangabe in Euro werde gegen den Grundsatz der Preisklarheit verstoßen. Die angesprochenen Verkehrskreise seien in Folge jahrzehntelanger Übung im Inland an eine ausschließliche Preisangabe in DM gewöhnt und würden noch ausschließlich in dieser Währung denken. Deswegen bedürfe es bei der Angabe des Preises in Euro eines besonders deutlichen Hinweises. Die Verwendung des Zeichens für Euro allein reiche daher nicht aus.

Landgericht (LG) Frankfurt, Az.: 3/8 O 70/99, vom 04.08.1999

 

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