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Oberlandesgericht Düsseldorf macht Kundenbindung schwer

Eine Warenhauskette bot interessierten Kunden die Möglichkeit des bargeldlosen Einkaufes. Vor dem Erhalt einer Karte mussten die Vermögensverhältnisse dargelegt werden. Mit der Karte getätigte Einkäufe wurden vom Konto des Kunden abgebucht, der bei Käufen im Wert von mindestens DM 5.000,00 pro Jahr einen Nachlass von "3%" der Kaufsumme erhielt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verbot nun diese Art der Kundenbindung. Die Richter führten aus, dass ein Nachlass von 3% auf den Kaufpreis einer Ware bei Barzahlung gewährt werden dürfe, wenn die Veräußerung in einer Lieferung erfolge. Gerade von einer Lieferung könne hier aber nicht die Rede sein. An der Unzulässigkeit dieser Kundenbindungsmaßnahme ändere auch die Tatsache nichts, dass das System bereits zehn Jahre lang angewandt und nicht beanstandet worden sei.

Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, vom 25.03.1999, Az.: 2 U 45/98

 

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